Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Schoenfeld Events, Tobias Schönfeld
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Schoenfeld Events, Tobias Schönfeld, (Sitz: Sophie Scholl Straße 43, 45481 Mülheim) und ihren Vertragspartnern , die nachfolgend als Kunde bzw. Kunden genannt werden, welche die Vermietung und den Verkauf von Medien- und Veranstaltungstechnik jeglicher Art und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der Firma Schoenfeld Events zum Gegenstand haben.
Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge von Schoenfeld Events, dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Andere AGB Bedingungen und Forderungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diese wurden vorher schriftlich in dem Vertrag mit dem Kunden abgesprochen. Schoenfeld Events muss diesen Vertrag annehmen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von Schoenfeld Events sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde muss dem Vertrag schriftlich zustimmen. Der rechtswirksame Vertrag zwischen Schoenfeld Events und dem Kunden kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Schoenfeld Events zustande. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer oder Mieter die ausschließliche Geltung dieser AGB an.
§3 Vermietung und Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände von dem Lager von Schoenfeld Events (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände bei Schoenfeld Events (Mietende). Die Mietdauer und Rückgabe werden in den Verträgen festgehalten. Falls es zu Abweichungen und einer späteren Rückgabe kommt, wird jeder weitere Tag berechnet.
§4 Services
Bei Service-Verträgen und Aufbau, sowie Abbau durch Schoenfeld Events oder anderen Fachfirmen und Fachpersonal beginnt die Mietzeit mit Anreise zum Veranstaltungsort und endet nach dem Abbau mit der Abreise vom Veranstaltungsort.
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Anlieferung, die Montage/Demontage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgelt gemäß im Vertrag festgehaltener Vereinbarung. Sofern nicht anders angeboten werden Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet.
§5 Preise
Sofern keine abweichenden Preise vereinbart worden sind, gelten die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Bei Preiserhöhungen bzw. -senkungen dieser Preisliste hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachlass oder Rückvergütung.
§6 Zahlung
Die Zahlung ist gemäß den im Auftrag genannten Zahlungsbedingungen fristgerecht folge zu leisten. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Schoenfeld Events ohne weitere Mahnung berechtigt, zusätzliche Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. (BGB §288) zu berechnen. Bezahlt der Kunde die Rechnung nach der zweiten Mahnung gänzlich oder teilweise nicht, behält sich Schoenfeld Events das Recht vor die Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten.
Die Zahlungen sind per Banküberweisung mit Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer an das angegebene Bankkonten von Schoenfeld Events zu überweisen. Bei Mietgegenständen fällt eine Kaution an, die auf dem jeweiligen Vertrag zu finden ist.
§7 Kündigung und Stornierungsgebühren
Nachdem die Auftragsbestätigung durch Schoenfeld Events schriftlich bestätigt wurde kann der Kunde das Mietverhältnis nur dann vorzeitig kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Kündigt der Kunde vorzeitig das Mietverhältnis, aus eigenen triftigen Gründen, wird einen pauschalierten Schadensersatz nach folgenden Maßgaben fällig:
bis 112 Tage vor vereinbartem Miet- oder Servicebeginn = 25% des Endbetrags
bis 56 Tage vor vereinbartem Miet- oder Servicebeginn = 50% des Endbetrags
bis 28 Tage vor vereinbartem Miet- oder Servicebeginn = 80% des Endbetrags
14 Tage oder weniger bis Miet- oder Servicebeginn = 100% des Endbetrags
Gleiches gilt im dem Falle, wenn der Kunde die vereinbarte Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung verhindert.
Schoenfeld Events ist eine fristlosen Kündigung vorbehalten, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder wird. Der Kunde ist verpflichtet Schoenfeld Events über Vorangegangenes zu informieren.
Der Verstoß gegen die Bestimmungen vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Schoenfeld Events zur fristlosen Kündigung.
§8 Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten instand zu halten bzw. wieder instand zu setzen. Schoenfeld Events ist zur Instandsetzung der Mietgegenstände während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, in Betrieb genommen, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.
Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde verschuldensunabhängig einzustehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben.
Für verloren gegangene oder entwendete Mietgegenstände einschließlich Kleinteilzubehör hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.
§9 Versicherung / Wertminderung
Soweit nicht anders vereinbart ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden, mutwillige Zerstörung, Vandalismus, Beschädigung durch Dritte, zufälligen Untergang sowie Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert der gemieteten Geräte zu versichern. Eine Aufstellung der Neuwerte kann projektbezogen bei Schoenfeld Events angefordert werden.
Der Versicherungsschutz hat den Zeitraum mindestens von Mietbeginn bis Mietende (vgl. § 3) zuzüglich Mietzeitüberziehungen abzudecken. Auf Verlangen ist Schoenfeld Events der Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Versichert der Kunde die gemieteten Geräte nicht entsprechend der obenstehenden Bedingungen, macht Schoenfeld Events ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend. Der Kunde haftet somit persönlich zum Neuwert.
Im Schadensfall hat der Kunde den Schaden unverzüglich bei Schoenfeld Events und seiner Versicherungsgesellschaft zu melden. Er trägt dafür Sorge, dass der Schaden innerhalb von 14 Tagen reguliert wird. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von Schoenfeld Events.
Schoenfeld Events ist berechtigt vorliegende Schäden nach eigenem Ermessen instand zu setzen oder eine Ersatzbeschaffung zu veranlassen, die Kosten übernimmt hierbei der Kunde. Schäden werden immer im Einzelfall bewertet und betrachtet. So werden Wertminderungen durch geringfügige Schäden (auch Kratzer, Farbflecken, Verschmutzungen, etc.) nach bestem Wissen und Gewissen bewertet und pauschal berechnet. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, die Veranstaltung mit einer Veranstalterhaftpflicht abzusichern.
§10 GEMA
Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber (Veranstalter). Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Gebühren und wird diese direkt an die GEMA entrichten.
§11 Anlieferung und Abtransport
a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Schoenfeld Events und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Schoenfeld Events gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein, um Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Schoenfeld Events ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen.
d) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Schoenfeld Events (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau, Abbau, und Transport.
§12 Datenschutz
Der Anbieter schließt eine Haftung bezüglich unrechtmäßiger Verarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO bzw. § 22 KUG aus. Die nach den genannten Vorschriften erforderliche Einwilligung der Gäste wird durch die Teilnahme an der Veranstaltung als erteilt angesehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Gäste auf die Veröffentlichung der Bild- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken hinzuweisen. Ausnahmen sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.
§13 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von Schoenfeld Events Tobias Schönfeld.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
§14 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine Klausel in Gänze oder zum Teil unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der übrigen AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nächsten kommt.